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LEX EU Catch and Release

Offenbar findet ein Umdenken in der EU in punkto Catch and Release statt. Um die Wolfsbarschbestände zu schonen, wird nicht etwa das Fischen auf den Wolfsbarsch in einer gewissen Zeit verboten, sondern Catch & Release (also Fangen und Zurücksetzen) wird dezidiert orgeschrieben.

In Artikel 10 Punkt 5 der EU Gesetzgebung heisst es:

(5)   Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh die Befischung von Wolfsbarsch, auch vom Ufer aus, ausschließlich nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) gestattet. In diesem Zeitraum ist es untersagt, in diesem Gebiet gefangenen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden.

Das dazugehörige Gesamtpaket(Gesetz ab 1. Januar 2016) findet sich hier  LEX EU

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